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Gemeiner Wert

Als gemeinen Wert einer Sache bezeichnet man den erzielbaren Verkaufspreis.
Es ist also der Wert bzw. Preis einer Sache, der bei einem Verkauf üblicherweise, also unter marktüblichen Umständen, erzielt werden kann.

Dies ist im Bewertungsgesetz (BewG) unter §10 geregelt.

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§ Link zum Gesetzestext

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