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Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage stellt eine Einkommensschwelle dar, deren überschreitende Beträge in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei bleiben.

Das bedeutet, dass für das Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage keine Beiträge bezahlt werden. Aufgrund der Definition einer Höchstbeitragsgrundlage sind aber auch die Leistungen der Sozialversicherung nach oben hin begrenzt.

Gut zu wissen!

2026 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 97.020 Euro jährlich. (2025 waren es 90.300 und davor, also 2024, 84.840)

Besonders, wenn Du über der Höchstbeitragsgrundlage verdienst, solltest Dich über die Möglichkeiten privater Vorsorgelösungen informieren.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

§ Link zu den Beitragsrechtlichen Werten der Sozialversicherung

Link zu: Kontakt

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Anpassung_jährlich, H, Sozialversicherung|Pensionsversicherung, Unfallversicherung

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