Finalitätsprinzip
Das Finalitätsprinzip ist ein Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung und bedeutet, dass diese leistet, unabhängig wodurch der Versicherungsfall ausgelöst wurde.
Es geht also ausschließlich um die Frage „Ob“, also der Eintritt der Krankheit, die eine Krankenbehandlung erforderlich macht.
Beispiel:
Eine Verletzung, die in einem Krankenhaus behandelt wird, wird unabhängig davon versorgt, ob sie in der Freizeit, beim Sport oder während der Arbeit entstanden ist.
Eventuelle Regressfragen und -möglichkeiten des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers bleiben vom Finalitätsprinzip unberührt.

