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Wiederinkraftsetzung

(Reaktivierung) Wiederinkraftsetzung, auch Reaktivierung genannt, bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag, der beitragsfrei gestellt oder storniert wurde, wieder aktiviert wird.

Sowohl Prämienpflicht des Versicherungsnehmers als auch Leistungspflicht des Versicherers aus dem jeweiligen Vertrag gelten dann im vereinbarten Umfang wieder.

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