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Produkthaftung

Für Mängel an einem Produkt oder einer Leistung nach Lieferung aus denen ein Personen– oder Sachschaden erwächst, gilt eine verschuldensunabhängige Haftung.

Solche Schäden sind in der betrieblichen Haftpflichtversicherung gedeckt.

Werden vom Versicherungsnehmer Produkte erzeugt, die von dessen Kunden zur Erzeugung eines neuen Produktes verarbeitet, verbunden oder vermischt werden, ist eine spezielle Erweiterung der Produkthaftpflichtdeckung erforderlich. Sollte es zu einem Schaden am verarbeiteten Produkt kommen, leistet der Versicherer den Schadenersatz dafür im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Nie gedeckt ist ein Schadenersatz für das mangelhafte Produkt selbst.

Gut zu wissen!

Die Beweislast, dass das Produkt oder die Leistung nicht mangelhaft war, hat der Produzent. Bei außereuropäischen Importen haftet der Importeur wie der Hersteller.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Betriebsversicherung, Gewerbeversicherung, Haftpflichtversicherung, P

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