Vertrauensschaden-Versicherung
Eine Vertrauensschaden-Versicherung deckt Vermögensschäden eines Unternehmens, die ihm (insbesondere) von dessen MitarbeiterInnen zugefügt werden.
Versichert sind idR. unmittelbar vorsätzliche Handlungen, welche nach den gesetzlichen Regelungen über unerlaubte Handlungen zu Schadenersatz-Verpflichtungen führen. Umfasst werden u.a. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, etc.
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